Hallo Ilmomari,
Ja, ganz so einfach dürfen es sich die Damen und Herren des Landgerichts Stade dann aber auch nicht machen. Der § 43 Abs.2 Gerichtsverfassungsgesetz gilt auch für sie. Wenn jetzt 34 Termine ausgereicht wurden, blockiert man die Tagesgestaltung an 34 Tagen. Das hat mit Planungen...