Sitzungstage

Ilmomari

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10.12.2023
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Hallo,
ich habe gestern meine Sitzungstage als Jugendhauptschöffin geschickt bekommen und war sehr überrascht. Ich bin alle 1,5 Wochen immer Montags und Freitags zugelost und komme auf 34 mögliche Sitzungstage. Ist das normal? Ich hatte mit etwa zwölf geplanten Sitzungstagen gerechnet, nicht mit fast dreimal soviel.
Viele Grüße
Ilmomari
 

Frank

Administrator
Teammitglied
08.09.2022
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Hallo,
vielen Dank für Ihren Beitrag und Herzlich Willkommen.
Es kommt sicher darauf an, an wievielen Tagen ein neues Verfahren beginnt. Sicher nicht an jedem Tag wird ein neues Verfahren beginnen. Könnten Sie eventuell den Gerichtsbezirk mitteilen. Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre berufen und sollen durch das Gericht an nicht mehr als zwölf Sitzungstagen pro Jahr eingesetzt werden. § 43 Abs.2 Gerichtsverfassungsgesetz.
Um eine abschließende Wertung und Antwort vornehmen zu können, benötige ich den Gerichtsbezirk.

Vielen Dank
Frank
 

Ilmomari

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10.12.2023
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Hallo Frank,
ich bin als Jugendhauptschöffin dem Landgericht Stade zugeordnet worden. Ich habe dort heute angerufen und nachgefragt und habe erfahren, dass die 34 Sitzungstage so richtig sind, dass ich aber natürlich nicht an allen Tagen eingeladen werde, weil nicht so viel Verfahren anstehen in der Jugendkammer. Ich lasse mich nun mal überraschen und berichte dann später gerne, wie es tatsächlich war. Dennoch freue ich mich hier über den Austausch und Erfahrungsberichte.
Viele Grüße
Ilmomari
 

Frank

Administrator
Teammitglied
08.09.2022
17
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Hallo Ilmomari,
Ja, ganz so einfach dürfen es sich die Damen und Herren des Landgerichts Stade dann aber auch nicht machen. Der § 43 Abs.2 Gerichtsverfassungsgesetz gilt auch für sie. Wenn jetzt 34 Termine ausgereicht wurden, blockiert man die Tagesgestaltung an 34 Tagen. Das hat mit Planungen von Urlaub und Arbeit zu tun. Ich empfehle, die Anfrage noch einmal schriftlich zu stellen. An das Telefonat erinnert sich im Normalfall niemand mehr und verbindlich ist es auch nicht. Auch wenn Sie das auf sich zukommen lassen wollen....
Ich bin seit vielen Jahren Schöffe, aber in meiner Praxis sind mir bisher nie mehr als 12 Termine zugewiesen worden. Und richtig, es wurden nie alle Starttermine wahrgenommen. Aber ich hatte auch Verfahren dabei, die viele Sitzungstage hatten und damit auch weit über die 12 Tage im Jahr gekommen. Nicht jedes Verfahren ist innerhalb eines Tages abgeschlossen.

Viele Grüße
Frank
 

Ilmomari

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10.12.2023
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Danke Frank,
damit hast du recht und ich werde dort einmal hinschreiben.
Ich berichte dann, wenn ich Antwort bekommen habe.
Viele Grüße
Ilmomari
 

Hasso Lieber

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04.11.2022
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Entschuldigung, wenn ich mich jetzt erst melde. Auf meiner Facebook-Seite hatte ich jetzt einen gleichartigen Fall bei einem Amtsgericht mit 32 Terminen aufs ganze Jahr. Das Problem dabei ist, dass wohl nicht konkret 2 bestimmte Schöffen auf jeden Sitzungstag ausgelost werden. Das würde aber bedeuten, dass Probleme hinsichtlich des "gesetzlichen Richters" Art. 101 GG) bestehen können. Mich würde interessieren, wie bei Ihrem Gericht die Schöffen dann konkret zu dem jeweiligen Termin herangezogen werden und ggf. - wenn ein benschrichtigter Schöffe verhindert ist - ein ersatz zum Einsatz kommt. Hat man Ihnen die Frage, die Sie am 14.12. angesprochen haben, beim Gericht erläutert?
MfG
Hasso Lieber