2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Frank

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08.09.2022
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Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt.​

Die Webseite www.schoeffenwahl.de der PariJus gGmbH wird speziell den Kommunen, Mitgliedern der Schöffenwahlausschüsse, Arbeitgebern und den Medien zur Verfügung gestellt und während der Schöffenwahl laufend aktualisiert. Ab 5. Oktober 2022 beginnt die PariJus gGmbH zusammen mit der Bildungs- und Technologie-Gesellschaft mbH (BITEG) eine Serie von bundesweit ca. 30 Seminaren für die Wahlgremien. Informationen finden Sie auf der Webseite der BITEG.

Die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit führen aus traditionellen Gründen die besondere Bezeichnung "Schöffe" (§ 45a DRiG). Das Schöffenamt ist – wie alle richterlichen Ehrenämter – das wohl anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann. Sie greifen mit ihrer Mitwirkung und ihrer Stimme in Grundrechte anderer Menschen ein: Freiheit der Person, Eigentum und Würde. Das Amt zeichnet sich durch folgende Grundsätze aus, die verdeutlichen, dass es sich nicht um ein demokratisches Mäntelchen handelt, sondern um echte Mitwirkung an den Entscheidungen der Dritten Gewalt gegenüber Angeklagten, Geschädigten und Öffentlichkeit.