Verzicht auf Lohnfortzahlung möglich?

Markus Zinnäcker

New member
20.01.2025
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Hallo und guten Tag,
ich bin seit 6 Jahren Jugendschöffe, erst am Landgericht und jetzt am Amtsgericht. Da ich im öffentlichen Dienst bei einem
staatlichen Theaterbetrieb angestellt bin lief die Lohnfortzahlung bisher, so dachte ich automatisch. Jetzt ist jemandem aufgefallen
dass die ganzen Jahre dieser Vorgang innerbetrieblich nicht in der richtigen Art und Weise gehandhabt wurde. Bisher war es nähmlich
so das ich, wie es sein sollte, für die Tage bei Gericht einfach weiterhin bezahlt wurde als würde ich meine Arbeit ausüben.
Dies Verfahren, welches zwar im Ergebnis richtig, dennoch falsch verarbeitet wurde. Mein Arbeitgeber hat entschieden, das nun die
Gerichtskasse mir die Entschädigung auszahlt, für den Lohnausfall, und ich wiederrum dann den erhaltenen Betrag an die Staatstheater
überweise. Nun versuche ich, ich strenge mich wirklich an, zu verstehen warum. Da ich schon viel zu viel Energie auf den Vorgang gelegt
habe, schlug ich meinem Arbeitgeber vor mich unbezahlt frei zu stellen. Da dies mit der Bitte den gewünschten Verfahrensweg einzuhalten
beantwortet wurde, werde ich wohl für den betreffenden Tag einfach Urlaub nehmen.
Ich hoffe irgenjemand liest die und hat ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kennt jemanden der...
Bürokratie muss weniger werden, bedenkt man was Verfahrensweisen an Zeit, Energie und Manpower im Hintergrund benötigen, so ist ein
einfacher Mausklick dafür mit verantwortlich dass mehrere Serverparks und das ganze dahinter befindliche digitale Infrastrukturnetz Unmengen
an Energie verschlingen. Richtig genutzt, in meinem Fall eine Veränderung der Verfahrensweise, hinzu mehr Benutzerfreundlichkeit durch
Automatisierung. Herr im Himmel dafür haben wir die EDV erst ins Leben gerufen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit
M. Zinnäcker
 

Bettina

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11.09.2024
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Das Verfahren sieht der TVöD so vor, wie Ihnen Ihr Arbeitgeber jetzt vorschlägt. Er zahlt weiter Ihr Gehalt, will aber von der Justiz die Entschädigung für den Verdienstausfall erstattet bekommen. Das muss aber nicht so kompliziert sein, wie Ihr Arbeitgeber vorschlägt. Man kann das Verfahren etwas vereinfachen. Treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalles an Ihren Arbeitgeber ab (Formulare dafür hat die Geschäftsstelle beim Gericht), dann überweist das Gericht den Teil für den Verdienstausfall direkt an den Arbeitgeber und Sie bekommen dann nur noch die Fahrtkosten und die Zeitentschädigung überwiesen. Nach einmaligem Einrichten des Vorgangs läuft das dann - auch für das Gericht - automatisch.
 

Markus Zinnäcker

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20.01.2025
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Guten Abend,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe mir erlaubt dies so der Personalreferenz vorzuschlagen und hoffe das dies der für alle gangbare Weg ist.
Gibt es denn eine Stelle, welche zentral an alle Betroffenen eine Mitteilung über diese Möglichkeit verbreitet? Bei meiner Recherche in den letzten
beiden Tagen habe ich bei Gesprächen festgestellt, dass die Thematik nicht nachgefragt wird. Dies wundert mich, denn hier spart eine Kleinigkeit
viel.
MfG
Zinnäcker
 

Bettina

Moderator
Teammitglied
11.09.2024
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Solche Hinweise müssten eigentlich vom Gericht in den Einführungsveranstaltungen für neue Schöffen kommen. Eine gute Personalabteiloung müsste sich auch damit auskennen.
 

Hasso Lieber

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04.11.2022
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Zur Entschädigung finden Sie in Lieber/Sens, Fit fürs Schöffenamt (Nomos Verlag) alles Wissenswerte, zur Abtretung auf S. 284.
 

Markus Zinnäcker

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20.01.2025
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Hallo,
vielen Dank für den Beitrag. Ich beschäftige mich erst seit ein paar Tagen mit dem Thema und war mir sicher dass mit
ein wenig Eigeninitiative in meinem Fall, und für die mir Nachfolgenden, eine Vereinfachung anzustoßen. Seitens der
eigenen Personalabteilung stoße ich jedoch auf eine Betonwand und bereue mitlerweile meine Eigeninitiative, da diese
wenn nicht als Bedrohung so zumindest als aufmüpfig betrachtet wird. Ich werde wohl die "Unterwerfungsgeste" hin-
nehmen, mit einer drohnenden dauerhaften Auseinandersetztung habe ich nicht gerechnet. Wägt man den Gesammt-
Nutzen gegen die negativen Resonanzen ab so ist man entweder Don Quichote oder hat seinen letzten Arbeitstag und
gibt noch mal Gas.
Wenigstens hab ich es versucht.
 

Bettina

Moderator
Teammitglied
11.09.2024
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Welchen Einwand hat denn Ihre Personalstelle konkret gegen diese Regelung? Eigentlich ist das Verfahren doch sehr einfach: Sie fordern lediglich mit dem förmlichen Abtretungs-Schreiben das Gericht auf, die Entschädigung für Zeitversäumnis an das Konto des Arbeitgebers statt Ihres zu überweisen. Ihr Arbeitgeber hat keine Mehrarbeit, weil es egal ist, ob er die Einnahme von Ihnen oder vom Gericht verbucht. Damit wird doch auch ein bürokratischer Mehraufwand und damit Zeit gespart.
 

Markus Zinnäcker

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20.01.2025
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Hallo Guten Tag,
Eine Erklärung für die Ablehnung meines Vorschlags habe ich, auf Nachfrage, bisher nicht erhalten. Aufgrund des bisherigen Verlaufs meiner Anfrage, schließe ich daraus das es Gründe gibt die mir nicht bekannt sind und es derzeit nicht möglich machen.
Meine Möglichkeiten der Einflussnahme sind
Somit erschöpft.
MfG
Zinnäcker
 

Hasso Lieber

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04.11.2022
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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht antwortet, kann man daraus nicht schließen, "dass es Gründe gibt", sondern nur, dass in der Leitung die einfachsten Regeln der Höflichkeit nicht bekannt sind. Sie können Ihren Arbeitgeber zwar zu der Abtretungsvereinbarung nicht zwingen; eine Begründung, warum einer (für Ihren Betrieb) Vereinfachung des Umganges mit dem Ehrenamt nicht zugestimmt wird, sollte es aber geben - es sei denn, man weiß es selber nicht und hält deshalb die Klappe. Auch eine Art der Personalführung. Wenn PariJus Ihnen helfen soll, melden Sie sich einfach unter info@parijus.eu. Dann vereinbaren wir ein Gespräch über zoom oder ggogle teams.
 

Bettina

Moderator
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11.09.2024
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Hasso Lieber sind kleine, aber wichtige Tipfehler in seiner obigen Mail unterlaufen: die Mail muss an info@parijus.eu gehen und das Gespräch kann u.a. über Teams von Microsoft geführt werden. Es gibt auch noch Google Meet. ;)
 

Markus Zinnäcker

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20.01.2025
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Hallo guten Tag,
Danke für Ihren Beitrag. Über die Rechtsmittel, welche mir zur Verfügung stehen weiß ich bescheid. Dieser Weg würde aber meine Beweggründe Aufwand abzubauen korrumpieren. Entscheidungen der Personalleitung kommentiere ich nicht und über Betriebsinterna werde ich nicht sprechen. Das Thema ist für mich erledigt.

MfG
Zinnäcker