Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Frank

Administrator
Teammitglied
08.09.2022
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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen mit ihrem Amt eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie konkretisieren
und bestätigen in ihrem Mitwirken im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Urteilsformel „Im Namen des Volkes“. Durch sie werden die Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsfindung beteiligt.
Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter verlangt vor allem zeitliche Opfer und im Einzelfall die Bewältigung von Konfliktsituationen, denen auch Berufsrichterinnen und Berufsrichter immer wieder ausgesetzt sind.
Ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihre Sachkunde auf bestimmten Gebieten des Sozial-, Arbeits- und Wirtschaftslebens sowie ihr natürliches Rechtsempfinden
sind für die Arbeitsgerichte unverzichtbar. Die Justiz ist auf Ihre Mitarbeit bei den Arbeitsgerichten angewiesen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind nach einer treffenden Formulierung „Lebensweltvermittler“. Damit haben sie in einer
Gerichtsbarkeit, die wie die Arbeitsgerichtsbarkeit so eng mit den Verhältnissen in den Unternehmen und Verwaltungen verbunden ist, eine herausragende Funktion. Sie sind keine „Laienrichter“, sondern Richter, die ihre besondere Sachkunde aus dem Arbeitsleben in die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte einbringen. Durch den Austausch zwischen den betrieblichen Praktikern und den juristisch geschulten Berufsrichtern soll eine Rechtsprechung gewährleistet werden, die sich durch Praxis- und Bürgernähe auszeichnet.